Feuchtgrünland

Durch den Rückgang der Viehhaltung und die Ausweitung und Intensivierung des Ackerbaus haben Grünlandflächen stark abgenommen. Von dieser Entwicklung besonders betroffen sind Feucht- und Nasswiesen, aber auch Riede- und Röhrichte sowie Hochstaudenfluren. In der Markgräfler Rheinebene und des Hügellandes gibt es inzwischen nur noch wenig Feuchtgebiete, die aber für viele Arten wichtige Lebensräume und Nahrungshabitate sind.

Ausdehnung und Größe des Projektgebiets

Momentaufnahme

 

Die verbliebenen, oft kleinflächigen Bestände sind für die einst verbreiteten Wiesenbrüterarten wie den Kiebitz nicht ausreichend. Für die Weißstörche der Pflege- und Auswilderungsstation in Kandern-Holzen gibt es in der näheren Umgebung nur noch wenige als Nahrungshabitat geeignete Grünlandflächen.

 

Im Gegensatz zu den (Streu)Obstwiesen sind die verschiedenen Typen des Feuchtgrünlands als Biotope gesetzlich geschützt. So konnten Pflegemaßnahmen über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) auch bisher finanziell gefördert werden. 

Zum Schutz des im Landkreis nur noch bei Holzen vorkommenden Schwarzkehlchens sind bespielsweise Gewässerrandstreifen angelegt worden. Kooperative Landwirte haben dort ihre Ackerstreifen in Grünland umgewandelt und bewirtschaften diese extensiv.

 

Das Projektgebiet

 

Ziel des Projektgebiets ist die Erhaltung und Entwicklung von Feuchtgrünland in den ackerbaulich und intensiv genutzten Gebieten der Markgräfler Rheinebene und des Markgräfler Hügellandes. Es sollen die bereits durchgeführten Pflegemaßnahmen ausgeweitet und die Feuchtflächen bestmöglich miteinander vernetzt werden. 

 

Dabei gilt es die Lebensbedingungen für bestimmte Arten im Landkreis zu verbessern. Neben Schwarzkehlchen und Weißstorch sind es auch Amphibienarten wie die Gelbbauchunke, Kreuzkröte und Geburtshelferkröte sowie regional seltene Pflanzenarten wie das Breitblättrige Knabenkraut, die bei den Maßnahmen im Vordergrund stehen.

 

Förderbare Maßnahmen

 

Die Bewirtschaftung feuchter-nasser Flächen ist aufwendig, manchmal nur bei Frost durchführbar und benötigt nicht selten Spezialmaschinen und/oder Bereifung. Die Verwertung des Mähguts als Einstreu gehört im Regelfall der Vergangenheit an. Dennoch ist eine extensive Bewirtschaftung der Flächen notwendig um den Artenbestand zu erhalten oder zu verbessern. Folgende Maßnahmen können finanziell gefördert werden:

  • Mahd mit Abräumen incl. Entsorgung des Schnittguts
  • Extensive Schaf- und Ziegenbeweidung, in Ausnahmefällen auch die extensive Rinderbeweidung
  • Pflegemaßnahmen entlang von Gewässern zur gezielten Förderung bestimmter Arten
  • Pflege von gewässerbegleitenden Gehölzstreifen sowie Neupflanzungen in Biotopen
  • Maßnahmen zur Reduzierung von Neophyten wie Japanknöterich und Indisches Springkraut in naturschutzfachlich wertvollen Flächen