Neophyten und andere Problempflanzen

Als Neophyten werden verwilderte Nutz- und Zierpflanzen sowie unbeabsichtigt eingeschleppte Pflanzen bezeichnet, die vor dem Jahr 1492 nicht in unseren Breiten vorkamen aber geeignete Bedingungen vorfanden, um sich etablieren und ausbreiten zu können. Einfuhr und Ausbreitung erfolgten im wesentlich über den internationalen Handel in der Land- und Forstwirtschaft aber auch über Parkanlagen und Hausgärten.

 

Von den rund 3.000 in Deutschland vorkommenden Neophyten-Arten konnten sich ca. 800 Arten etablieren. Etwa 5% davon werden aufgrund ihrer hohen Anpassungsfähigkeit, schnellen Vermehrung und Mangel an natürlichen Fressfeinden als „invasiv“ bezeichnet. Sie bilden konkurrenzlose Dominanzbestände und verdrängen gebietstypische Pflanzen. Daneben können invasive Neophyten auch gesundheitliche und wirtschaftliche Probleme verursachen.

 

Zu den problematischen Neophyten im Landkreis Lörrach zählen:

  • Nordamerikanische Goldruten (Solidago spec.)
  • Indisches Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Japan-Knöterich (Fallopia japonica)
  • Sachalin-Knöterich (Fallopia sachalinensis)
  • Riesen-Bärenklau (Heracleaum mantegazzianum)

Die Stadt Schopfheim hat 2013 eine Neophytenkartierung (Japan- bzw. Sachalin-Knöterich und Indisches Springkraut) in ihren Ortsteilen durchführen lassen. Die Ergebniskarte ist als pdf im Downloadbereich verfügbar.

 

      Indisches Springkraut                         Riesen-Bärenklau                                                                Japan-Knöterich

Neben den Neophyten gibt es aber auch heimische Arten, die bei besonders günstigen Lebensraumbedingungen Dominanzbestände bilden oder sich durch Veränderung relevanter Faktoren, wie bspw.  dem Klima, zusehends verbreiten. Handelt es sich dabei zusätzlich um Giftpflanzen, ist eine Ausbreitung besonders für die Heugewinnung problematisch.

 

Im Landkreis Lörrach zählen hierzu:

 

  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum)
  • Herbstzeitlose (Colchicum autumnale)
  • Jakobskreuzkraut oder Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea)
  • Wasser-Greiskraut (Senecio aquatica)
  • Zottiger Klappertopf (Rhinantus alectorolophus) (ungiftig, wird aber verschmäht)

Maßnahmen zur Reduzierung von Neophyten oder Problempflanzen sind über die Landschaftspflegerichtlinie förderbar, wenn  gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatschG betroffen sind oder es sich aus Naturschutzsicht um wertvolle Flächen innerhalb von Schutzgebieten handelt.

 

Die geeigneten Maßnahmen hängen vor allem von der Pflanzenart und dem Standort ab:

Art geeignete Maßnahme Zeitraum
Nordamerikanische Goldruten 2x Mahd mit Abräumen, Ausreißen 1. Schnitt Mai und Anfang Juni (wenn die Pflanze ca. 1m hoch ist)
2. Schnitt Herbst
Bei nur 1 Schnitt vor der Blüte
Indisches Springkraut

Beweidung oder Mahd mit Abräumen,

Ausreißen und Entsorgen

Jeweils vor der Samenreife

(ab Juni)

Japan-Knöterich

Sachalin-Knöterich

Beweidung oder mehrfache Mahd mit Abräumen und Entsorgung (extrem hohe Verbreitungsgefahr!) Weidenspreitlage an (Fließge-wässern)

 

Kleine Bestände ausreißen und Wurzel vollständig ausgraben

Ab April das ganze Jahr

Riesen-Bärenklau

Fruchtstand abschneiden,

 

Pflanze ausstechen (10-15cm tief) 

Bevor die Samen braun werden (Juli / August)

Ende April / Ende Oktober

Adlerfarn

2x Mahd und Beweidung

 

 

 

 

 

1x Mahd und Beweidung

Grundsätzlich gilt: Wenn die Pflanze Kniehöhe bis Hüfthöhe erreicht hat (1. Mahd ca. Mitte Juli, 2. Mahd bis spätestens Mitte August)

 

Bevor die Pflanze zu stark verholzt
(in der Regel Ende Juli bis Anfang August)
 

Herbstzeitlose     Schröpfschnitt in mind. 3 aufeinanderfolgenden Jahren Vor Ausbildung der Samenkapsel (in der Regel März/April) 
Greiskräuter Ausstechen In der Blüte, spätestens vor der Samenreife
Klappertopf Schröpfschnitt in 2-3 aufeinanderfolgenden Jahren Während der Blütezeit (in der Regel  April/Mai)